Zwischen der Stadt Suhl und dem Stadtverband der Kleingärtner e. V. besteht über die Nutzung der Grundstücke als Dauerkleingärten ein unbefristeter Generalpachtvertrag. Für die privaten Grundstücke wurden bestehende Nutzungsrechte bei Bildung der Klein-gartenvereine gemäß § 20a des BkleingG an den Zwischenpächter übertragen.
Die Kleingartenanlage liegt in der Nähe der Zufahrtstraße zum Hochbehälter unterhalb des Ringberges. Die meisten Vereinsmitglieder benutzen jedoch die fußläufigen Verbindungswege zum benachbarten Wohngebiet. Die Ver-und Entsorgung des Vereinsheimes wird durch die Zufahrtstraße abgesichert. Die Wege, die die Gartenanlage durchqueren, sind tagsüber öffentlich begehbar und Ausgangspunkt zahlreicher Wanderwege in Richtung Ringberg uns Lange Lauter, so auch der Herbert- Roth- Rundwanderweg. Innerhalb der Anlage sind die Parzellen über gemeinschaftliche Wege erreichbar. Parkmöglichkeiten für PKW bestehen im begrenzten Umfang außerhalb der Anlage an der Zufahrt.
Alle Parzellen verfügen über einen Wasseranschluß an die vorhandene Sommerleitung, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist. Die meisten Parzellen haben einen Elektro- Anschluss. Die Stromversorgung der Parzellen erfolgt über abnehmereigene Kabel. Das abnehmereigene Kabelnetz ist mit mehreren Übergabepunkten an die öffentliche Stromversorgung der Stadtwerke angeschlossen. Die Abwasserbeseitigung auf den einzelnen Parzellen erfolgt dezentral. Deshalb wird die schrittweise Einführung von Biotoiletten, deren Abprodukt kompostierbar ist, angestrebt.Das Regenwasser von den Dachflächen der Gartenlauben wird zum Teil aufgefangen und als Brauchwasser genutzt. Das darüber hinaus anfallende Regenwasser kann aufgrund des sehr geringen Versiegelungsgrades der Gartenparzellen ungehindert an Ort und Stelle versickern.